Stufe Rot
Stufe Rot - Schließung
In Stufe Rot sind die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung oder Schulen geschlossen. Diese Stufe greift, wenn praktisch alle Beteiligten an einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung oder einer Schule als Kontaktpersonen von einer konkret nachgewiesenen Infektion betroffen sind und als Reaktion vorübergehend niemand die Einrichtung betreten darf, oder das allgemeine Infektionsgeschehen in einer bestimmten Region so stark ansteigt, dass eine präventive Schließung von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung oder Schulen dort geboten ist. Bei akutem Bedarf kann eine Notbetreuung eingerichtet werden; die Entscheidungen treffen die örtlichen Behörden in ihrer Zuständigkeit.
Betreuung nur mit genehmigtem Antrag auf Notbetreuung: Sie finden ihn unter Downloads/Anträge oder klicken Sie einfach hier.